Empfehlungen zu Pflanzabständen und -dichte

Kennwerte Télécharger en PDF
Baumgröße Pflanzabstand
Großbaum (ab ca. 20 m Höhe) > 15 m
Mittelgroßer Baum (ca. 10 bis 20 m Höhe) > 10 m
Kleinbaum (bis ca. 10 m Höhe) > 6 m

Tab. Pflanzabstand nach Baumgröße
Quelle: FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege

Abb. Umsetzungsmöglichkeit von Pflanzabständen

Zeyen+Baumann

Folgende Abstände sind einzuhalten:

  • Pflanzen, die höher als 2 m werden, müssen laut Artikel 671 des Code civil in einen Mindestabstand von 2 m bis zum Nachbargrundstückt gepflanzt werden.
  • Abstände zu verschiedenen Leitungsarten

→ siehe Hilfestellung im Umgang mit der Leitungsplanung

  • Abstände zur Sicherung der Verkehrssicherheit

→ siehe Leitlinien für die Verkehrssicherheit

  • Abstände bei Kombination mit Retention von Regenwasser

→ siehe Maßnahmen für eine intensive Nutzung des Regenwassers/ Schwammstadtprinzip/ Blau-grüne Straßen

  • An Fassaden die anleiterbar sein müssen, können Bäume nur so gepflanzt werden, dass die Zugänglichkeit der Drehleiter für den Zugang zum Gebäude nicht beeinträchtigt wird.

Schema Aufstellfläche mit anleiterbarer Fassade

Einflussfaktoren Télécharger en PDF

Der optimale Pflanzabstand und die Dichte hängen von der Baumart, dem Standort, den örtlichen Gegebenheiten und der gewünschten Wirkung ab.

Eine gute Planung verhindert spätere Konflikte mit Verkehr, Infrastruktur, Nachbarbäumen oder Gebäuden.

Alleen oder Reihenbepflanzung

  • Gleichmäßiger Abstand für ein harmonisches Straßenbild
  • Für Baumleitlinie für Fledermäuse wird dagegen ein engerer Abstand für Kronenschluss gewählt (Abstand 5 bis 8 m je nach Baumart mit einzelnen Lücken bis 15 m).

Gruppenpflanzung:

  • In Parks oder Platzbereichen können Bäume enger (3–5 m) gepflanzt werden, um eine dichtes Grünvolumen zu schaffen.

Zukünftiges Wachstum:

  • Pflanzabstände sollten so gewählt werden, dass die Bäume nach 20–30 Jahren noch genug Platz (sowohl ober als auch unterirdisch) haben.

Rechtliche Vorgaben:

  • Lokale Baumsatzungen, Bepflanzungspläne oder Richtlinien der Kommune beachten

Kühlungseffekt:

→ siehe Maßnahmen für eine intensive Nutzung des Regenwassers/ Schwammstadtprinzip/ Blau-grüne Straßen, „Effekte und Synergien“

Häufige Hürden und Lösungsansätze Télécharger en PDF
  • Rechtlicher Abstand zu privaten Flächen (Fassaden, Vorgärten) kann nicht eingehalten werden
  • Der Mindestabstand von 2 m bis zum Nachbar-grundstückt gilt im Prinzip nur für Bäume auf privaten Flächen.
  • Für Bäume im öffentlichen Raum sollten die betroffenen privaten Besitzer und/ Bewohner allerdings eingebunden werden, um Konflikte frühzeitig zu vermeiden

→ siehe Hilfestellung im Umgang mit der Leitungsplanung

→ siehe Leitlinien für die Verkehrssicherheit