Maßnahmen für eine gute Entwicklung der Bäume

Liste der Pflegemaßnahmen mit Frequenz Télécharger en PDF

Baumscheibe

  • Naturnaher Baumscheibenbepflanzung zur Förderung der Biodiversität mit extensiver Pflege
  • Stammfußverletzungen vermeiden, z.B. durch Rasentrimmer, gegebenenfalls Stammfußschutz
  • 4-Mal pro Jahr manuell mit Hilfe von mechanischen Maßnahmen (chemische Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel dürfen nicht angewendet werden!) reinigen, d.h. Entfernung von unerwünschtem Bewuchs und Fremd-stoffen
  • bei unbedeckten Baumscheiben obere Schicht zur Bodenverbesserung stets wurzelschonend außerhalb des Ballens bis in eine Tiefe von ca. 3 cm lockern
  • bei bedeckten Baumscheiben bei Bodensackungen Abdeckung (Mulch oder Splitt) nachfüllen
  • Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Gießringe/ -ränder und Erneuerung bei Beschädigung

Wässern

  • 12- bis 15-Mal im ersten Jahr nach der Pflanzung – besonders beim Ausbleiben natürlicher Nieder-schläge – in ausreichender Menge von März bis September mit mindestens 100 bis 200 Liter pro Wässerung pro Baum tiefgründig und nach-haltig, während Hitze-/Trockenperioden zusätzlich!
  • 10- bis 12-Mal im 2. bis 4. Standjahr
  • Wassergaben von Jahr zu Jahr schrittweise reduzieren, damit Wurzeln in tiefere Boden-schichten selbst Wasser suchen
  • ausgetrockneter Boden vor der Wässerung lockern und Staunässe vermeiden
  • Wassermenge und Häufigkeit ist abhängig von:
    • der jeweiligen Bepflanzung
    • der tatsächlichen Bodenfeuchte vor Ort
    • der aktuellen Witterung
    •  der Höhe der Mulchschicht
    • der Ballen- und Substratstruktur
    • den sonstigen Gegebenheiten vor Ort
  • bei Großbaumverpflanzungen bis zu 1000 Liter pro Bewässerungsgang (abhängig von Stamm-umfang und Standjahr)
  • am besten nutzt man direkt anfallendes oder gespeichertes Regenwasser aus nahgelegenen Retentionsbecken und Zisternen
  • Verwendung von Grauwasser als Option

Düngen

  • 1-Mal pro Jahr, nach vorheriger Ermittlung zur Minderung und Vorbeugung von Nährstoffmangel, mit langsam wirkendem, chloridarmem Dünger (~100 g/ Baum)

Schnittmaßnahmen

  • Entfernung von trockenen und beschädigten Ästen
  • Pflegeschnitte regelmäßig in einem Abstand von 2 bis 3 Jahren: Entfernen/ Einkürzen von
    • Konkurrenztriebe
    • nach innen wachsende, sich reibende Triebe, beschädigte oder von Schaderregern befallene Äste
    • Seitenäste mit eingewachsener Rinde
    • Seitenäste, die eine Konkurrenz für den Leittrieb bilden
    • Stammaustriebe an ihrer Basis (rechtzeitig abstreifen oder abschneiden)
    • Stockaustriebe an der Basis (rechtzeitig nur im Triebdurchmesser abschneiden)

Sonderschnittmaßnahmen – beispielsweise zur Erzielung des Verkehrsraumprofiles – erfolgen je nach Bedarf.

  • so früh wie möglich, damit keine großen Wunden entstehen
  • frühzeitige Verhinderung der Entwicklung von Ästen mit einem Durchmesser über 5cm im später aufzuastenden Stammbereich
  • Lichtraumprofil mit einer geforderten Stammhöhe von 4,50 m ist durch vier bis fünf Schnittmaßnahmen zu erzielen (Vorkrone wird nach und nach entfernt.)
  • Beachtung der arteigene und individuelle Wuchsform (Ausnahme: Formschnitt).
  • Benutzung geeignetes Werkzeug
  • Schnitt auf Astring
  • während der Erziehungs- und Aufbauphase ist ein ausgewogenes Verhältnis von Stammhöhe zur Gesamthöhe des Baumes anzustreben: Stammhöhe = 50 bis 60% der Gesamthöhe
  • Beachtung des Tier- und Artenschutzes während der Vegetationsperiode
Abb. Kronenentwicklung von Alleebäumen

Wartung der Baumverankerung und Schutzvorrichtungen

  • kontinuierliche Überprüfung der Baumböcke und Anbindungen auf ihre Funktionsfähigkeit und gegebenenfalls Nachbesserung
  • Kontrolle und Reparatur der Schutzvorrichtungen 2 Mal pro Jahr

Pflanzenschutzmaßnahmen

  • Kontrolle von Stamm, Wurzelanlauf, Äste, Triebe und Laub auf bedeutende Schadorganismen
  • Bei Befall exakte Diagnose des Schaderregers Feststellung, ob Notwendigkeit besteht, diesen zu bekämpfen und welche Art der Bekämpfung geeignet und zulässig ist.
  • Durchführung mechanischer, biologischer oder/ und biotechnischer Pflanzenschutzmaßnahmen zur Schadensbegrenzung
  • Anwendung von chemischen Pflanzenschutz-mitteln nur in begründeten Fällen bei entsprechender Gefährdungslag
Abb. Maßnahmen der Jungbaumpflege – insbesondere der Schnittfolge zur Erzielung des Lichten Raumes von 4,5m
Pflegephasen Télécharger en PDF

Die Jungbaumpflege bezeichnet die gezielte Pflege und Betreuung von jungen Bäumen in den ersten 15 Jahren nach der Pflanzung. Das Ziel ist es, das gesunde Wachstum, die Stabilität und die langfristige Entwicklung des Baumes zu fördern. Dazu gehören:

Fertigstellungspflege

Die Fertigstellungspflege hat unmittelbar nach der Pflanzung einzusetzen und erfolgt bis zum abnahmefähigen Zustand. Dieser tritt zu dem Zeit-punkt ein, wenn Sicherheit über den Anwuchserfolg der Pflanzung besteht.
Es empfiehlt sich, die Abnahme der Fertigstellungs-pflege bei Frühjahrspflanzungen bis zum 31. Oktober des gleichen Jahres, bei Herbstpflanzungen bis zum 31. Oktober des Folgejahres durchzuführen.

Entwicklungspflege

Die Entwicklungspflege schließt an die Fertigstellungspflege an. Sie dauert bis zum Erreichen eines funktionsfähigen Zustandes. Insofern ist der Zeitraum variabel. Erfahrungsgemäß muss sie mindestens über einen Zeitraum von 3-5 Jahren erfolgen, in begründeten Fällen bis zu 15 Jahren.

Unterhaltungspflege

Auf die Entwicklungspflege folgt die allgemeine Unterhaltungspflege. Diese umfasst sämtliche Leistungen zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustands.

Hinsichtlich der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sind die Vorschriften der DIN 18916 und hinsichtlich der Unterhaltungspflege die DIN 18919 zu berücksichtigen.

Abnahmen Télécharger en PDF

Die Abnahme einer Bauleistung setzt voraus, dass diese (bis auf geringfügige Mängel oder restliche Arbeiten) erbracht ist. Eine Baumpflanzung kann erst abgeschlossen werden, wenn eine Abnahme stattgefunden hat.
Folgende Abnahmen müssen durchgeführt werden:

  • Abnahme der gelieferten Baumschulware
  • Abnahme der Pflanzung
  • Abnahme der Fertigstellungspflege nach einer Vegetationsperiode
  • Abnahme der Entwicklungspflege mit gleichzeitiger Endabnahme nach mindestens zwei bis drei Vegetationsperioden

Dabei sind Zwischenkontrollen empfehlenswert.

Garantien Télécharger en PDF

Sterben die Gehölze während der Fertigstellungspflege ab, sind sie von dem/der Auftragnehmer/in unentgeltlich nach der Abnahme zu ersetzen, einschließlich aller Nebenleistungen wie beispielsweise Verankerungen, Verdunstungsschutz und Baumscheibenbedeckungen.
Zum Zeitpunkt der Abnahme der Entwicklungspflege muss eine im Verhältnis zur Stand- und Pflegezeit angemessene Entwicklung erkennbar sein. Ist die Entwicklung des Baumes nicht angemessen, muss das Gehölz auf Kosten des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin ausgetauscht werden. Die Dauer der beginnt ab diesem Zeitpunkt wieder neu. Die Kosten trägt der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin. Dieses ist zuvor vertraglich festzulegen.

→ siehe Hinweise zur Ausschreibung

Häufige Hürden und Lösungsansätze Télécharger en PDF

Keine Gewährleistung einer kontinuierlichen / ausreichenden Bewässerung

  • Ausschreibungsposition, Kontrolle der Ausführung
  • Bei der Nutzung von Wassersäcke geben diese ihren Inhalt über eine längere Zeit ab
  • Automatische Tröpfchenbewässerung

Schädlingsbefall

  • regelmäßige Kontrollen, biologische Schädlingsbekämpfung

Bodenverdichtung

  • Bodenlockerung und Mulchauftrag

Mangelnde Akzeptanz in der Nachbarschaft

  • Aufklärung über Nutzen von Bäumen (z. B. Schatten, Luftqualität).

→ siehe Hinweise zur Ausschreibung

→ siehe Beschreibung der Pflanzarbeiten um den korrekten Einbau sicherzustellen