Leitlinien für die Verkehrssicherheit
Gesetzliche Regelungen Télécharger en PDF
Genehmigungspflicht:
- Baumpflanzungen im öffentlichen Straßenraum oder in der Nähe von Straßen sind wie Straßenbauprojekte erfordern eine Genehmigung
- der zuständigen Gemeinde für Gemeindestraßen oder
- der Administration des Ponts et Chaussées für Staatsstraßen (Autobahnen, National- und Landstraßen)
- in der Nähe von Eisenbahnstrecken bei der CFL
Verkehrssicherheitspflicht:
- Bäume dürfen die Sicht auf Verkehrsschilder, Ampeln oder Kreuzungen nicht beeinträchtigen. Die Verantwortung liegt beim Grundstückseigentümer oder der Gemeinde.
- Bäume müssen so geschnitten werden, dass das Lichtraumprofil freigehalten wird.
Empfehlungen zu Abständen und Markierungen Télécharger en PDF
Abstände:
- Seitlicher Abstand zwischen Baumstamm und Fahrbahnkante
- 3,5 bzw. 5 m bei Nationalstraßen
- 2 m bei Landstraßen, um Beschädigungen durch Fahrzeuge zu vermeiden.
- Freiraum über der Fahrbahn
- 5,5 m bei Nationalstraßen
- 4,5 m bei Landstraßen
- Abstand zwischen Radwegen und Hindernissen wie Bäumen, Baumschutzbügeln, Dreiböcken oder Ähnlichem ≥ 0,5 m
- Abstand zu Kreuzungen: 10 m vor und nach einer Kreuzung sollten frei von Bäumen bleiben, um die Sicht nicht zu behindern.
- Abstand zu Laternen oder Schildern: 3 m, um Beleuchtung und Beschilderung nicht zu blockieren.
- Seitlicher Abstand zwischen Baumstamm und Eisenbahnstrecke
- für Hochstammbäume ≥ 20 m
- für andere Bäume ≥ 10 m
- Seitlicher Abstand zwischen Baumstamm und Gleisen der Tram
- mindestens 1,5 m, bei Querungen freie Sicht wie bei Straßenkreuzungen
- Abstand zwischen Bauminseln bei Verengung der Spur zur Verkehrsberuhigung auf 30 km/h mindestens 10 m
Markierungen:
- Reflektierende Markierungen: Bei Bäumen in Kurven oder unübersichtlichen Bereichen, um sie nachts sichtbar zu machen.
- Baumschutzbügel: Empfohlen, um junge Bäume vor Anfahr-Schäden zu schützen
Abb. Lichtraumprofil entsprechend Straßenkategorie
Administration des Ponts et Chaussées https://pch.gouvernement.lu/dam-assets/administration/competences/apaisements-trafic/SCHEMA-portail.pdf
Abb. Aus Sicherheitsgründen sollte lt. CFL das Pflanzen von Bäumen in den oben genannten Abständen zum Grundstück der Eisenbahntrasse vermieden werden.
CFL https://www.cfl.lu/Cfl.Groupe/media/GroupePublications/note-permission-de-voirie_19122013.pdf#page=6
Abb. Empfohlener Abstand zwischen abwechselnd angelegten Bauminseln zur Verengung der befahrbaren Spurbreite zur Verkehrsberuhigung einer lokalen Zufahrtsstraße auf 30 km/h
Apaisement de la circulation https://transports.public.lu/dam-assets/planifier/outils/apaisement/fr/a00.pdf
Abb. Beispiel einer Allee entlang einer Landstraße
Apaisement de la circulation https://transports.public.lu/dam-assets/planifier/outils/apaisement/fr/a00.pdf
Häufige Hürden und Lösungsansätze Télécharger en PDF
Kronenkonflikt mit „Lichtraumprofil“ des Straßen-verkehrs
- Artenauswahl: Bereits vor der Pflanzung sollte daher das zukünftige Ausmaß des ausgewachsenen Baums bedacht werden, um große Schnittwunden und Anfahrts-beschädigungen zu vermeiden. Straßenbäume, die in das Verkehrs- und Lichtraumprofil hineinragen, sollten möglichst gekennzeichnet werden. In Tempo-30-Zonen ist eine Kenn-zeichnung nicht notwendig.
Sichtbehinderung durch Kronen
- Regelmäßiger Rückschnitt
Wurzelwachstum beschädigt Gehwege
- Verwendung von Wurzelsperren oder tiefgründiger Bodenlockerung vor der Pflanzung
- Wurzelwachstum durch Baumsubstrat bzw. porenraumarmen Verfüllstoff leiten
Vandalismus an jungen Bäumen
- Schutzgitter
- Gemeinschaftsprojekte zur Sensibilisierung der Bevölkerung.
Verschmutzung von Autos durch Fruchtfall oder Honigtau auf Parkplätzen
- Verwendung von entsprechenden Arten vermeiden