Leitlinien für die Verkehrssicherheit

Gesetzliche Regelungen Télécharger en PDF

Genehmigungspflicht:

  • Baumpflanzungen im öffentlichen Straßenraum oder in der Nähe von Straßen sind wie Straßenbauprojekte erfordern eine Genehmigung
    • der zuständigen Gemeinde für Gemeindestraßen oder
    • der Administration des Ponts et Chaussées für Staatsstraßen (Autobahnen, National- und Landstraßen)
  • in der Nähe von Eisenbahnstrecken bei der CFL

Verkehrssicherheitspflicht:

  • Bäume dürfen die Sicht auf Verkehrsschilder, Ampeln oder Kreuzungen nicht beeinträchtigen. Die Verantwortung liegt beim Grundstückseigentümer oder der Gemeinde.
  • Bäume müssen so geschnitten werden, dass das Lichtraumprofil freigehalten wird.
Empfehlungen zu Abständen und Markierungen Télécharger en PDF

Abstände:

  • Seitlicher Abstand zwischen Baumstamm und Fahrbahnkante
    • 3,5 bzw. 5 m bei Nationalstraßen
    • 2 m bei Landstraßen, um Beschädigungen durch Fahrzeuge zu vermeiden.
  • Freiraum über der Fahrbahn
    • 5,5 m bei Nationalstraßen
    • 4,5 m bei Landstraßen
  • Abstand zwischen Radwegen und Hindernissen wie Bäumen, Baumschutzbügeln, Dreiböcken oder Ähnlichem ≥ 0,5 m
  • Abstand zu Kreuzungen: 10 m vor und nach einer Kreuzung sollten frei von Bäumen bleiben, um die Sicht nicht zu behindern.
  • Abstand zu Laternen oder Schildern: 3 m, um Beleuchtung und Beschilderung nicht zu blockieren.
  • Seitlicher Abstand zwischen Baumstamm und Eisenbahnstrecke
    • für Hochstammbäume ≥ 20 m
    • für andere Bäume ≥ 10 m
  • Seitlicher Abstand zwischen Baumstamm und Gleisen der Tram
    • mindestens 1,5 m, bei Querungen freie Sicht wie bei Straßenkreuzungen
  • Abstand zwischen Bauminseln bei Verengung der Spur zur Verkehrsberuhigung auf 30 km/h mindestens 10 m

Markierungen:

  • Reflektierende Markierungen: Bei Bäumen in Kurven oder unübersichtlichen Bereichen, um sie nachts sichtbar zu machen.
  • Baumschutzbügel: Empfohlen, um junge Bäume vor Anfahr-Schäden zu schützen

Abb. Lichtraumprofil entsprechend Straßenkategorie

Administration des Ponts et Chaussées https://pch.gouvernement.lu/dam-assets/administration/competences/apaisements-trafic/SCHEMA-portail.pdf

Abb. Aus Sicherheitsgründen sollte lt. CFL das Pflanzen von Bäumen in den oben genannten Abständen zum Grundstück der Eisenbahntrasse vermieden werden.

CFL https://www.cfl.lu/Cfl.Groupe/media/GroupePublications/note-permission-de-voirie_19122013.pdf#page=6

Abb. Empfohlener Abstand zwischen abwechselnd angelegten Bauminseln zur Verengung der befahrbaren Spurbreite zur Verkehrsberuhigung einer lokalen Zufahrtsstraße auf 30 km/h

Apaisement de la circulation https://transports.public.lu/dam-assets/planifier/outils/apaisement/fr/a00.pdf

Abb. Beispiel einer Allee entlang einer Landstraße

Apaisement de la circulation https://transports.public.lu/dam-assets/planifier/outils/apaisement/fr/a00.pdf

Häufige Hürden und Lösungsansätze Télécharger en PDF

Kronenkonflikt mit „Lichtraumprofil“ des Straßen-verkehrs

  • Artenauswahl: Bereits vor der Pflanzung sollte daher das zukünftige Ausmaß des ausgewachsenen Baums bedacht werden, um große Schnittwunden und Anfahrts-beschädigungen zu vermeiden. Straßenbäume, die in das Verkehrs- und Lichtraumprofil hineinragen, sollten möglichst gekennzeichnet werden. In Tempo-30-Zonen ist eine Kenn-zeichnung nicht notwendig.

Sichtbehinderung durch Kronen

  • Regelmäßiger Rückschnitt

Wurzelwachstum beschädigt Gehwege

  • Verwendung von Wurzelsperren oder tiefgründiger Bodenlockerung vor der Pflanzung
  • Wurzelwachstum durch Baumsubstrat bzw. porenraumarmen Verfüllstoff leiten

Vandalismus an jungen Bäumen

  • Schutzgitter
  • Gemeinschaftsprojekte zur Sensibilisierung der Bevölkerung.

Verschmutzung von Autos durch Fruchtfall oder Honigtau auf Parkplätzen

  • Verwendung von entsprechenden Arten vermeiden